PRÜFUNG VON FITNESSGERÄTEN IM AUSSENBEREICH


Fitnessgeräte im Außenbereich haben sich in den letzten Jahren als fester Bestandteil in Freizeitanlagen etabliert. Zu dem werden die Anlagentypen/Einzeltypen immer vielfältiger. Um einen ordnungsgemäßen und sicheren Spielbetrieb im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, sind diese Anlagen regelmäßig auf einen verkehrs- und spielsicheren Zustand zu überprüfen.

Auf allen Anlagen, die im Freien aufgestellt sind, ist besonders zu achten. Ihnen setzen nicht nur Wind, Wetter und Vandalismus zu. Um Unfällen vorzubeugen und die Sicherheit zu gewährleisten, sind Betreiber verpflichtet, regelmäßige Kontrollen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Sicherheitsinspektionen von sachkundigen und erfahrenen Personen durchführen zu lassen. Wer ein Fitnessgerät in Verkehr bringt und es der Öffentlichkeit zugänglich macht, übernimmt damit dauerhaft umfangreiche Verkehrssicherungspflichten. Er hat dafür zu sorgen, dass das jeweilige Fitnessgerät den gültigen Normen entsprechen und regelmäßige Kontrollen, Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten an den Anlagen durchgeführt werden. Wer diese Pflichten verletzt, muss im Schadensfall mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

  • Prüfung von Spielplatzgeräten auf Einhaltung der Anforderungen der jeweils gültigen DIN
  • Erstmalige Prüfung der Spielplatzanlage vor ihrer Nutzung (ERSTABNAHME)
  • Jährliche Hauptinspektion durch qualifizierten Prüfer
  • Rechtssichere Dokumentation der Prüfungen


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