WICHTIG: Haftung-Versicherung-Risiken der Betreiberverantwortung!


HAFTUNG - VERSICHERUNG - RISIKEN DER BETREIBERVERANTWORTUNG


Hier am Beispiel einer Sportplatzprüfung. Diese Risiken gelten prinzipiell für alle Spielplätze, Sportgeräte, Sportanlagen, Fitnessgeräte im Außenbereich und Skateranlagen:


Bei Erwähnung dieser zugegeben sperrigen Begriffe (Haftung-Versicherung-Risiken der Betreiberverantwortung) höre ich immer wieder: "Wieso ne (Sportplatz-) Prüfung? Was soll das? Wenn sich jemand verletzt, dann zahlt die Versicherung doch sowieso!"


NEIN! So einfach ist es nicht! Einfach formuliert - passiert ein Unfall auf der Sportanlage (z.B. umkippendes Fußballtor) und liegt kein aktuelles Prüfprotokoll der Inspektion/Jahreshauptuntersuchung vor, so wird die Versicherung wohl nicht zahlen (Thema: Fahrlässigkeit!) und es folgt dann eine Privathaftung des Vorsitzenden - unter Umständen auch mit dem Privatvermögen!


Die moralische Frage ist - warum lasse ich meinen Sportplatz und die Sportgeräte/ Fußballtore nicht prüfen? So können alle dort dann ruhigen Gewissens sicher Sport treiben!


Wer sich als Verantwortlicherer drauf verläßt - ACH PASSIERT SCHON NIX , IST JA IMMER GUT GEGANGEN...wird im Falles eines Unfalles dann auch die PRIVATE Gesamtverantwortung inklusive Schadensersatz übernehmen!


DIESES SCHREIBE ICH NICHT, UM HIER NUR HORRORSZENARIEN ZU BESCHREIBEN UND MÖGLICHST VIELE SPORTPLATZPRÜFUNGEN MACHEN ZU DÜRFEN, SONDERN UM EIN BEWUSSTSEIN FÜR DIE LATENTE GEFAHR ZU SCHAFFEN!


Oder um es in der Fußballersprache auszudrücken : A....kartenverschiebung durch Sportplatzprüfungen!


Hier ein Beispiel aus der Praxis:

Ungesicherte Jugendfußballtore führen immer wieder zu Verletzungen und auch zu Todesfällen. Das OLG Stuttgart hält es daher auch für notwendig, dass transportable Tore immer gesichert werden (26.01.2005, 4 U 199/04).


Vergleichbar ist dieses mit einem öffentlichen Spielplatz, hier wird ständig geprüft, ob alles noch den Vorschriften entspricht! Warum soll das auf einem Sportplatz anders sein??


Die Inspektion einer Sportanlage ist auch aus gesetzlicher Sicht durch die §§ 823 ff BGB notwendig!  Der Betreiber von Sportanlagen, in der Regel vertreten durch den Vereinsvorstand, den Bürgermeister oder den Geschäftsführer, übernimmt die Gesamtverantwortung für die Verkehrssicherheit einer Anlage. Diese Verkehrssicherheit MUSS jährlich geprüft und dokumentiert werden! Wird im Falle eines Unfalls ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht festgestellt, kann der Verantwortliche unter Umständen persönlich in Haftung genommen werden.


Bei Fahrlässigkeit - also wenn die Inspektionen nicht gemacht wurden, zahlt eine (Betriebshaftplicht-) Versicherung meist nicht!


"Grünanlagen, das heißt vegetationstechnische und bauliche Anlagen in Grünflächen, müssen nicht nur verkehrssicher angelegt werden, sondern bis zum Ende ihrer Nutzungsdauern in einem verkehrssicheren Zustand erhalten"


Dieser Anspruch der Verkehrssicherungspflicht begründet sich auch auf den § 823 BGB. "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet" (§ 823 BGB, Schadensersatzpflicht).


DARUM SPORTPLATZPRÜFUNGEN!


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